Jedes "normale" Mitglied investiert Zeit und Geld in Form von Arbeitsstunden, einer einmaligen Einlage sowie des monatlichen Beitrags ins Rübchen.
Davon ausgenommen sind sogenannte Fördermitgliedschaften: Ihnen bleibt zwar die Arbeit erspart, sie müssen dafür allerdings einen
mindestens doppelt so hohen monatlichen Beitrag bezahlen.
Finanzieller Aufwand
Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Einlage von 60 Euro. Mehrere Personen können sich eine Mitgliedschaft... also eine Einkaufsberechtigung
"teilen" (WGs, Ehepartner, etc), sie zahlen dann nur einmal die 60 Euro. Die Einlage dient zur Finanzierung des aktuellen Warenbestandes
im Laden und wird bei Austritt aus dem Verein zurückerstattet.
Der Beitrag für jede erwachsene Person eines Haushaltes beträgt 10 Euro pro Monat. Kinder zahlen nichts. Die Überweisung
erfolgt per Dauerauftrag am Quartalsbeginn jeweils für drei Monate im Voraus. Fördermitglieder zahlen so viel sie wollen, möchten
oder können, mindestens jedoch 20 Euro im Monat. Vom Vereinsbeitrag werden die laufenden Kosten (Miete, Strom, etc.) des Ladens bezahlt. Wir
versuchen stets, den Beitragssatz so gering wie möglich zu halten.
Vereinsarbeit
Jährlich müssen mindestens 20 Verrechnungsstunden vereinsnützige Arbeit in einer der sieben im Verein tätigen
Arbeitsgruppen geleistet werden. Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr reduziert sich die mindestens zu leistende
Stundenzahl ab dem 2. Quartal auf 15 Stunden, ab dem 3. Quartal auf 10 Stunden und ab dem 4. Quartal auf 5 Stunden.
Natürlich darf jeder auch mehr arbeiten. Zu tun ist stets genug!
Um den Laden fünfmal in der Woche öffnen zu können, ist es notwendig,
dass sich jedes Ladendienstmitglied für mindestens einen Dienst im Quartal einträgt. Die anderen Gruppen sprechen sich untereinander ab.
Darüberhinaus gibt es neuerdings im Rübchen die Regelung, dass bis Ende Juni die Hälfte der
Arbeitsdienste erfüllt sein muss, damit sich alle Dienste über das Jahr gut verteilen.
Mehrfach-Mitgliedschaft
Teilen sich zwei Personen eine Mitgliedschaft (WGs, Ehepartner, etc) muss zwar jeder die monatlichen 10 Euro aufbringen,
zusammen müssen sie jedoch weiterhin jährlich nur 20 Stunden arbeiten.
Ab drei Personen erhöht sich die Anzahl der Arbeitsstunden um jeweils 10 Stunden pro Person. D.h. also beispielsweise: Bei drei Leuten müssen
insgesamt 30 Stunden, bei vier Leuten insgesamt 40 Stunden, etc. im Jahr geleistet werden.